Aktuelle Urteile

  20 - 179 - 09
Der Schuldner handelt in der Regel nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Gegenleistung erhält, die zur Fortführung seines Unternehmens nötig ist.
BGH, Beschl. v. 16.7.2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723